Allgemeine Geschäftsbedingungen

GELTUNGSBEREICH 

Ausschließlich die nachfolgenden Auftrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Grundlage aller gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer. Hiervon abweichende mündliche Absprachen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. 

ANGEBOT 

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Kostenvoranschläge sowie Angaben über Leistungen Dritter ( z.B. Frachtkosten ) sind unverbindlich. Bestellungen des Käufers binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung. 

AUFTRAGSERTEILUNG UND ANNAHME 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Erteilung des Auftrages als vom Käufer anerkannt und sind rechtsverbindlich. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Vereinbarungen, die mit unseren Handelsvertretern oder Außendienstmitarbeitern getroffen werden. Bei Nichtzustandekommen eines Auftrags, sind die zur Verfügung gestellten Materialien kundenseitig eigenständig oder durch ein Transportunternehmen abzuholen. Rücksendungen von Kundenmaterial zum Kunden, bei Nichtzustandekommen eines Auftrags, werden grundsätzlich mit Versandkosten und Verpackungsmaterial unfrei versendet und sind vom zurückgetretenen Auftraggeber zu tragen. 

PREISE UND LIEFERUNGEN 

Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes geregelt ist, ab Werk ausschließlich Verpackung. Lieferungen - auch frachtfrei - erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Verladung der Ware in das Transportmittel über. Die von uns bestätigten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sind. Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Ware vor Ablauf der Frist unseren Betrieb in Rinteln verlässt. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. 

GEWÄHRLEISTUNG 

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Bei Transport durch Dritte hat die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ware sofort bei Abnahme zu erfolgen. Später eingehende Mängelrügen werden nicht akzeptiert. Schadensersatz wegen mangelhafter Lieferung wird nur in Form einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl gewährt. Bei der Verletzung vertraglicher Pflichten haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Sollte die unverzügliche Untersuchung der Ware nach Eingang unterblieben sein, ist der Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen, wenn der Käufer es versäumt hat, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren ( z.B. bahnamtliche Tatbestandsaufnahme usw. ) Bei Haftung für Verzug und Unmöglichkeit kann der Käufer nur die zusätzlichen Aufwendungen für einen Deckungskauf verlangen. Entgangener Gewinn oder mittelbare Schäden fallen ausdrücklich nicht in den von uns eingeräumten Gewährleistungsrahmen. Änderungen am Produkt, die dem technischen Fortschritt dienen, bzw. markttechnisch oder betrieblich notwendig werden, behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Sache.
Im Gewährleistungsfall wird Schiffsfenster nach Maß nach eigener Wahl nacherfüllen, durch Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung oder durch mangelfreie Ware. Alternativ kann Schiffsfenster nach Maß dem Kunden eine nach Art und Güte vergleichbaren Ware, anstelle der ursprünglichen Ware, anbieten. Stimmt der Kunde dieser Vertragsänderung innerhalb einer angemessenen Frist seit Erhalt dieses Angebots nicht zu, kann Schiffsfenster nach Maß vom Vertrag zurücktreten. Bereits getätigte Zahlungen werden unverzüglich erstattet. 

GARANTIE, ABWICKLUNG VON REKLAMATIONEN 

Der Kunde hat das mangelhafte Teil auf seine Kosten und Gefahr zusammen mit einem Reklamationsbericht an uns nach Rinteln zu senden. Wir leisten nur in dem Umfang Ersatz, in dem er von den Herstellern geleistet wird. Eine eigene, persönliche Haftung wird weder dem Grunde noch der Höhe nach übernommen. 

EIGENTUMSVORBEHALT 

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn zwischenzeitlich eine Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat. Bei einer Weiterveräußerung der Ware geht der erzielte Erlös oder die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung auf uns über. Bei Pfändung bzw. Beschlagnahme der Vorbehaltsware hat der Käufer uns umgehend zu benachrichtigen. 

ZAHLUNGEN 

Die Rechnungsbeträge sind grundsätzlich vor Erhalt der Ware ohne Abzug zahlbar. Lieferung auf Rechnung erfolgt nur ausnahmsweise sowie nur auf Absprache. Mängel an der von uns gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht, die Zahlung zu verweigern oder Rechnungsbeträge in Abzug zu bringen. 

ZAHLUNGSVERZUG 

Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Weitere Lieferungen können von uns ganz oder teilweise zurückgehalten werden. Die Zurückhaltung von Lieferungen behalten wir uns auch vor, wenn bezüglich des Bestellers Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. 

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND 

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen - auch frachtfreie - ist Rinteln. Gerichtsstand für beide Teile ist Rinteln. 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

Die eventuelle Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeiten des Vertrages im Übrigen nicht.

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